Gemäß dem EU-Whistleblower-Richtlinie und HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) können Sie im unten angeführten Formular eine entsprechende Meldung an die Therme NOVA Köflach GmbH senden.
Der Begriff Whistleblowing (Englisch „to blow the whistle“/„einen Hinweis abgeben“) bezeichnet die Meldung von Missständen durch eine/n Hinweisgeber/in (Whistleblower) innerhalb eines Unternehmens oder an eine externe Stelle.
In Österreich wurde das nationale Umsetzungsgesetz, das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG), beschlossen und ist seit dem 17.12.2023 in Kraft.
Dieses Bundesgesetz gilt für die Hinweisgebung zur Verletzung von Vorschriften in einem der folgenden Bereiche:
Nähere Infos: RIS - HinweisgeberInnenschutzgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 15.02.2024 (bka.gv.at)
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