Dame im Bademantel steht am Beckenrand und hält die Füße ins Wasser.

Interne Meldestelle

 

Gemäß dem EU-Whistleblower-Richtlinie und HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) können Sie im unten angeführten Formular eine entsprechende Meldung an die Therme NOVA Köflach GmbH senden.

 

 

Der Begriff Whistleblowing (Englisch „to blow the whistle“/„einen Hinweis abgeben“) bezeichnet die Meldung von Missständen durch eine/n Hinweisgeber/in (Whistleblower) innerhalb eines Unternehmens oder an eine externe Stelle.

 

In Österreich wurde das nationale Umsetzungsgesetz, das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG), beschlossen und ist seit dem 17.12.2023 in Kraft.


Dieses Bundesgesetz gilt für die Hinweisgebung zur Verletzung von Vorschriften in einem der folgenden Bereiche:

 

  1. Öffentliches Auftragswesen,
  2. Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  3. Produktsicherheit und -konformität,
  4. Verkehrssicherheit,
  5. Umweltschutz,
  6. Strahlenschutz und nukleare Sicherheit,
  7. Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
  8. öffentliche Gesundheit,
  9. Verbraucherschutz,
  10. Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
  11. Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB), BGBl. Nr. 60/1974.
     

Nähere Infos: RIS - HinweisgeberInnenschutzgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 15.02.2024 (bka.gv.at)

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